Ordentliche Pensionierung

Mit dem 65. Altersjahr werden sowohl Frauen als auch Männer ordentlich pensioniert und erhalten eine monatliche Altersrente.
Eine exakte Angabe über die Höhe der Altersrente ist im Voraus nicht möglich. Sie berechnet sich nach dem vorhandenen Altersguthaben im Pensionsplan und im VP-Konto zum Zeitpunkt der Pensionierung und ist abhängig vom Geburtsjahr und der gewählten Option (für die anwartschaftliche Ehepartnerrente) und dem entsprechenden Umwandlungssatz. 
Das maximal verrentenbare Kapital beträgt in jedem Alter, für jeden Jahrgang und bei jeder der gewählten Ehepartnerpension CHF 4'000'000. Der diesen Betrag überschiessende Betrag wird als einmalige Kapitalauszahlung geleistet. 
 
Sie finden die jeweiligen Angaben auf dem Versicherungsausweis.
 
Versicherte haben die Möglichkeit das vorhandene Altersguthaben im Pensionsplan und VP-Konto oder einen Teil davon in Form von Kapital, anstatt in Form einer Rente zu beziehen.
 
Aus dem Kapitalplan wird mit der ordentlichen Pensionierung automatisch das Sparkapital bzw. der allenfalls höhere Wert der Fondsanteile fällig. Das Sparkapital aus dem Kapitalplan wird immer in Kapitalform ausbezahlt und kann nicht verrentet werden.
 
Bitte beachten Sie, dass Sie uns spätestens 2 Monate vor Ihrer Pensionierung über Ihre Wahl betreffend Kapitalbezug und der Höhe der Hinterlassenenleistung informieren müssen.